Informationen zum Persönlichen Budget
Die Nutzung des Persönlichen Budgets ermöglicht dir eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung ohne finanzielle Belastung. Entdecke und verstehe, wie dieses Budget funktioniert und wie ich dich eventuell auf deinem Weg zu mehr Unabhängigkeit unterstützen kann.
Häufig gestellte fragen zum Persönlichen Budget
Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wie und von wem sie die zum Ausgleich ihres Handicaps erforderlichen Leistungen "kaufen". Die nötigen Hilfen werden nicht - wie sonst meist üblich - von Behörden direkt an Pflegedienste / Pflegeheime gezahlt. Die behinderte Person entlohnt stattdessen z.B. als Arbeitgeber die Pflegeperson selbst.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget bedeutet Freiheit in deiner Selbstbestimmung. Es gibt dir die Möglichkeit zu bestimmen, bei welchem Assistenzdienst du deine persönliche Assistenz "einkaufst". Es handelt sich somit um eine Geldleistung, die dir zur Verfügung gestellt wird, um Hilfe im Alltag zu bekommen. Das Besondere hierbei ist, dass du entscheidest, wo und wann du Hilfe benötigst. Besonders interessant ist das Persönliche Budget für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, es aber ohne Hilfe nicht können.
Du kannst das Persönliche Budget in den folgenden Bereichen einsetzen:
- im Haushalt
- in der Elternassistenz
- in der Pflege
- bei Freizeitaktivitäten und Hobbys
- bei der Arbeit, dem Studium oder der Schule
Das Persönliche Budget kann ausschließlich für Assistenzleistungen ausgegeben werden. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, musst du der Nachweispflicht gegenüber dem Kostenträger nachkommen und erklären, wofür du das Persönliche Budget ausgegeben hast. Du kannst also zum Beispiel kein neues Handy oder Hilfsmittel davon kaufen.
Was ist der größte Vorteil bei der Nutzung des Persönlichen Budgets für deine Freizeit-Assistenz?
Der größte Vorteil ist, dass die Assistenz nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Das Persönliche Budget deckt die Kosten, sodass du deine Freizeitgestaltung ohne finanzielle Sorgen genießen kannst.
Steht mir das Persönliche Budget zu?
Budgetberechtigt sind behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation haben. Die meisten Assistenznehmer*innen entscheiden sich für das Persönliche Budget, da es die größte Selbstbestimmung ermöglicht. Die Antragsstellung erfolgt bei nur einem Leistungsträger. Im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 29 (SGB IX, § 29) ist dieser Anspruch klar definiert:
„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Antragstellung Persönliches Budget
Für die Finanzierung deiner Freizeit-Assistenz beantragen wir gemeinsam das Persönliche Budget bei einem der folgenden Kostenträger (dies hängt vom Wohnort und der Situation des/der Leistungsberechtigten ab). Hier ein paar Beispiele:
- Landschaftsverbände (nur in NRW)
- Krankenkasse / Pflegekasse
- Rentenversicherung
- Jugendamt
- Integrationsamt
- Sozialamt
- Bundesagentur für Arbeit
Die Beantragung des Persönlichen Budgets bei dem entsprechenden Kostenträger kann ich gerne für dich übernehmen oder dich dabei unterstützen.
Dein Bedarf wird dann noch einmal konkret durch den Kostenträger ermittelt. Dies geschieht durch die individuelle Bedarfsermittlung und Sichtung etwaiger Unterlagen. Das Verfahren und dessen Abläufe sind normalweise bundesweit einheitlich. Die Gesamtdauer der Beantragung ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich und abhängig vom Kostenträger sowie vom Bedarf des Antragstellers.
Gibt es zusätzliche Kosten?
Nein, wenn dein Persönliches Budget genehmigt ist und meine Leistungen darüber abgerechnet werden, entstehen dir keine zusätzlichen Kosten für die Assistenz.
Wie läuft die Bezahlung mit deinem Persönlichen Budget ab?
Ganz einfach: Am Ende des Monats stelle ich als Dienstleister meine Dienste in Rechnung. Diesen Rechnungsbetrag kannst du dann einfach und bequem von deinem Budget-Konto (nicht von deinem eigenen Bankkonto) an mich überweisen. Das Budget-Konto wird ausschließlich für das Persönliche Budget eingerichtet. So behalten alle Beteiligten die Übersicht, da du von diesem Budget möglicherweise auch noch andere Dienstleister bezahlst.
Wo finde ich noch mehr Informationen zum Persönlichen Budget?
Umfassende Informationen erhältst du beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt) oder bei Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.
Solltest du noch weitere Fragen haben, so kontaktiere mich gerne.