Informationen zum Persönlichen Budget

Die Nutzung des Persönlichen Budgets ermöglicht dir eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung ohne finanzielle Belastung. Entdecke und verstehe, wie dieses Budget funktioniert und wie ich dich eventuell auf deinem Weg zu mehr Unabhängigkeit unterstützen kann. 

Häufig gestellte fragen zum Persönlichen Budget

 

Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wie und von wem sie die zum Ausgleich ihres Handicaps erforderlichen Leistungen "kaufen". Die nötigen Hilfen werden nicht - wie sonst meist üblich - von Behörden direkt an Pflegedienste / Pflegeheime gezahlt. Die behinderte Person entlohnt stattdessen z.B. als Arbeitgeber die Pflegeperson selbst.

 

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget bedeutet Freiheit in deiner Selbstbestimmung. Es gibt dir die Möglichkeit zu bestimmen, bei welchem Assistenzdienst du deine persönliche Assistenz "einkaufst". Es handelt sich somit um eine Geldleistung, die dir zur Verfügung gestellt wird, um Hilfe im Alltag zu bekommen. Das Besondere hierbei ist, dass du entscheidest, wo und wann du Hilfe benötigst. Besonders interessant ist das Persönliche Budget für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, es aber ohne Hilfe nicht können.

 

Du kannst das Persönliche Budget in den folgenden Bereichen einsetzen:

  • im Haushalt
  • in der Elternassistenz
  • in der Pflege
  • bei Freizeitaktivitäten und Hobbys
  • bei der Arbeit, dem Studium oder der Schule

 

Das Persönliche Budget kann ausschließlich für Assistenzleistungen ausgegeben werden. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, musst du der Nachweispflicht gegenüber dem Kostenträger nachkommen und erklären, wofür du das Persönliche Budget ausgegeben hast. Du kannst also zum Beispiel kein neues Handy oder Hilfsmittel davon kaufen. 

Für die Gewährung eines Persönlichen Budgets kommen Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger der Unfallversicherung, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Träger der Kriegsopferfürsorge, der Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, der Pflegekassen, der Integrationsämter sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe in Betracht.

 

Was ist der größte Vorteil bei der Nutzung des Persönlichen Budgets für deine Freizeit-Assistenz?

Der größte Vorteil ist, dass die Assistenz nicht aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Das Persönliche Budget deckt die Kosten, sodass du deine Freizeitgestaltung ohne finanzielle Sorgen genießen kannst.

 

Steht mir das Persönliche Budget zu?

Budgetberechtigt sind behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation haben. Die meisten Assistenznehmer*innen entscheiden sich für das Persönliche Budget, da es die größte Selbstbestimmung ermöglicht. Die Antragsstellung erfolgt bei nur einem Leistungsträger. Im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 29 (SGB IX, § 29) ist dieser Anspruch klar definiert:

„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“

 

Antragstellung Persönliches Budget

Für die Finanzierung deiner Freizeit-Assistenz beantragen wir gemeinsam das Persönliche Budget beim Kostenträger (Sozialamt).  

Bei der Beantragung des Persönlichen Budgets kann ich gerne unterstützen.

Dein Bedarf wird dann noch einmal konkret durch den Kostenträger ermittelt. Dies geschieht durch die individuelle Bedarfsermittlung und Sichtung etwaiger Unterlagen. 

Der Bedarfsplan

Der Bedarfsplan ist das zentrale Dokument zur Festlegung der Höhe und des Inhalts eines Persönlichen Budgets.  Er wird gemeinsam zwischen dem Leistungsberechtigten und dem zuständigen Sozialleistungsträger erstellt und bildet die Grundlage für die anschließende Zielvereinbarung. 

Inhalt und Erstellung

Der Plan leitet sich aus dem individuell festgestellten Unterstützungsbedarf ab, der im Rahmen des Gesamt- oder Teilhabeplanverfahrens ermittelt wird.  Dabei werden die benötigten Leistungen (z. B. Assistenz, Pflege, Mobilität) in konkrete Geldbeträge umgerechnet. Der Plan muss so bemessen sein, dass der individuelle Bedarf gedeckt und eine nötige Beratung unterstützt wird, ohne die Kosten zu überschreiten, die bei einer Sachleistungserbringung entstanden wären. 

Wesentliche Bestandteile

  • Individuelle Bedarfe: Auflistung der konkreten Hilfsleistungen, die für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigt werden. 
  • Budgethöhe: Berechnung der Geldsumme, die monatlich oder jährlich zur Verfügung steht.
  • Ziele: Festlegung der mit dem Budget zu erreichenden Lebensziele (z. B. selbstständiges Wohnen, Arbeitsintegration). 
  • Nachweise: Regelungen, wie der Einsatz der Budgetmittel dokumentiert und geprüft wird (Ergebnisqualitätskontrolle). 

Rechtliche Grundlage

Die Erstellung des Bedarfsplans ist Voraussetzung für den Anspruch auf ein Persönliches Budget nach dem § 29 SGB IX. Erst auf Basis dieses Plans schließt der Leistungsträger mit dem Budgetnehmer die verbindliche Zielvereinbarung ab, die den Bewilligungszeitraum und die Bedingungen festlegt. 

 

Gibt es zusätzliche Kosten? 

Nein, wenn dein Persönliches Budget genehmigt ist und meine Leistungen darüber abgerechnet werden, entstehen dir keine zusätzlichen Kosten für die Assistenz.

 

Wie läuft die Bezahlung mit deinem Persönlichen Budget ab? 

Ganz einfach: Am Ende des Monats stelle ich als Dienstleister meine Dienste in Rechnung. Diesen Rechnungsbetrag kannst du dann einfach und bequem von deinem Budget-Konto (nicht von deinem eigenen Bankkonto) an mich überweisen. Das Budget-Konto wird ausschließlich für das Persönliche Budget eingerichtet. So behalten alle Beteiligten die Übersicht, da du von diesem Budget möglicherweise auch noch andere Dienstleister bezahlst.

 

Solltest du noch weitere Fragen haben, so kontaktiere mich gerne.